Haben Sie alle Zinsen angegeben? Was tun? Haben oder hatten Sie Kapitalanlagen im Ausland ?
Haben Sie alle Zinsen angegeben? Was tun? Haben oder hatten Sie Kapitalanlagen im Ausland ? Die Steuerfahndung durchsucht derzeit bundesweit Banken und Sparkassen. Es fallen dabei eine Vielzahl von Bankkunden auf, die ihre Kapitalerträge vor dem Finanzamt verschwiegen haben. Diese Steuerpflichtigen müssen neben der Nachzahlung der Steuern samt Zinsen mit einer empfindlichen Bestrafung rechnen. Was tun ? Sie sollten darüber nachdenken, dem Finanzamt die bisher nicht erklärten Einkünfte mitzuteilen. Wenn sie von sich aus tätig werden, liegt unter gewissen Voraussetzungen eine Selbstanzeige vor, die zur Straffreiheit führt. Voraussetzung ist, daß in der Selbstanzeige die nachzuerklärenden Einkünfte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre (unter Umständen auch geschätzt) angegeben werden. Ferner sollte die Anlageart (z.B. Festgeld, Wertpapiere etc.), die Bank oder Sparkasse, bei der die Anlagen getätigt wurden sowie die Kontonummer (Referenznummer, Codewort) angegeben werden. Weitere Voraussetzung ist die Nachzahlung der hinterzogenen Steuer. Warten Sie nicht zu lange ! Die aufgedeckten Fälle in den Banken werden laufend abgearbeitet, was aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Handeln Sie rechtzeitig, um sich das peinliche Strafverfahren zu ersparen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn ein Prüfer des Finanzamtes bei Ihnen zur (steuerlichen oder strafrechtlichen) Prüfung erschienen ist; wenn gegen Sie bereits das Steuerstrafverfahren (oder in minderen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren) eingeleitet und Ihnen bekannt gegeben wurde; wenn Ihre Tat bereits entdeckt ist und Sie dies wußten oder damit rechnen mußten. Wenn Sie Fragen haben und weitere Einzelheiten wissen wollen, wenden Sie sich an einen Steuerberater/Rechtsanwalt oder direkt an eine der Steuerfahndungsstellen. Formulierungsvorschlag für eine Selbstanzeige: In den Jahren 1992 bis 1996 wurden Einkünfte aus Kapitalvermögen in meinen Steuererklärungen nicht erfaßt. Es handelt sich um folgende Beträge (Aufschlüsselung der Zinsen, verteilt auf die Jahre). Die Erträge wurden als Festgeld (als Dividenden, sonstiges) bei der X-Bank unter der Kontonummer xyz erzielt. Mein Kapitalvermögen setzte sich in den Jahren 1992 bis 1996 wie folgt zusammen:...... Wenn die genauen Zahlenangaben erst ermittelt werden müssen, sollten vorläufig geschätzte Zahlen angegeben werden. Die Schätzung, die später noch berichtigt werden kann, sollte eher zu hoch als zu niedrig sein, damit die Selbstanzeige auf jeden Fall vollständig ist. Formulierungsvorschlag: In den Jahren 1992 bis 1996 wurden Einkünfte aus Kapitalvermögen in meinen Steuererklärungen nicht erfaßt. Die genauen Beträge kann ich derzeit nicht angeben. Ich habe bei der X-Bank die betreffenden Bescheinigungen angefordert. Vorläufig schätze ich die Erträge wie folgt: (Aufschlüsselung der Zinsen, verteilt auf die Jahre). Die Erträge wurden als Festgeld (als Dividenden, sonstiges) bei der X-Bank unter der Kontonummer xyz erzielt. Ferner schätze ich die Höhe meines Kapitalvermögens in den Jahren 1992 - 1996 wie folgt:....... Nutzen Sie die Selbstanzeige, die es nur im Steuerstrafrecht als Möglichkeit gibt, eine Bestrafung zu vermeiden. Steuerfahndung Steuerfahndung Steuerfahndung Steuerfahndung Steuerfahndung Kaiserslautern Koblenz Mainz-Süd Neustadt Trier Tel. 0631/3676-467 Tel. 0261/493-2873 Tel. 06131/552-207 Tel. 06321/930-291 Tel. 0651/9360-357 zuständig für Finanzämter zuständig für Finanzämter zuständig für Finanzämter zuständig für Finanzämter zuständig für Finanzämter Kaiserslautern Kusel-Landstuhl Pirmasens-Zweibrücken Altenkirchen-Hachenburg Bad Neuenahr-Ahrweiler Koblenz Mayen Montabaur-Diez St. Goarshausen- St. Goar Simmern-Zell Bad Kreuznach Bingen-Alzey Idar-Oberstein Mainz-Mitte Mainz-Süd Worms- Kirchheimbolanden Frankenthal Ludwigshafen Landau Neustadt Speyer- Germersheim Bernkastel-Wittlich Bitburg-Prüm Daun Trier